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BFH Urteil v. - IX R 3/11

Gesetze: AO § 110, AO § 126 Abs. 3, EStG § 10d Abs. 2, EStG § 10d Abs. 4

Keine Wiedereinsetzung bei Verlustfeststellungsbescheiden

Leitsatz

Irrtümer über materielles Recht begründen eine Wiedereinsetzung gemäß § 110 Abs. 1 AO grundsätzlich nicht, da dem Steuerpflichtigen oder seinem Berater zugemutet werden kann, sich über die Verfahrensrechte zu informieren und in der gebotenen Weise davon Gebrauch zu machen (hier: Unterlassung der fristgerechten Einlegung eins Einspruchs gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags in Höhe von 0 € auf den und der Geltendmachung von Kosten eins Erststudiums).

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 915 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2012 S. 3592
StBW 2012 S. 438 Nr. 10
MAAAE-08756

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