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BFH Urteil v. - III R 37/09 BStBl 2013 II S. 182

Gesetze: InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3, Satz 2HGB § 255 Abs. 2

Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten Absetzungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wohngebäude

Leitsatz

1. Die Prüfung der Frage, ob bei einer Gebäudesanierung tragende Teile und Fundamente des bisherigen Gebäudes verwendet werden, dient der Abgrenzung zwischen der Herstellung eines neuen Gebäudes und den nachträglichen Herstellungsarbeiten. Deren Beantwortung entscheidet aber nicht über die Abgrenzung zwischen nachträglichen Herstellungsarbeiten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 und Erhaltungsarbeiten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999.

2. Das Verhältnis zwischen der Höhe der Sanierungskosten und der Höhe des Gebäudewerts ist kein Abgrenzungskriterium für die Unterscheidung zwischen nachträglichen Herstellungsarbeiten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 und Erhaltungsarbeiten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999.

3. Werden für eine an einem Wohngebäude vorgenommene Sanierung erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen, schließt das Kumulationsverbot des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 die Gewährung einer Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten nur insoweit aus, als den beiden Förderinstrumenten dieselben Herstellungsarbeiten zugrunde liegen.

Fundstelle(n):
BStBl 2013 II Seite 182
BB 2012 S. 1275 Nr. 20
BFH/NV 2012 S. 1069 Nr. 6
BFH/PR 2012 S. 255 Nr. 7
DB 2012 S. 1010 Nr. 18
DStR 2012 S. 899 Nr. 18
DStRE 2012 S. 645 Nr. 10
DStZ 2012 S. 419 Nr. 12
EStB 2012 S. 210 Nr. 6
FR 2012 S. 933 Nr. 19
GStB 2012 S. 34 Nr. 9
HFR 2012 S. 627 Nr. 6
KÖSDI 2012 S. 17923 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2012 S. 1643
StB 2012 S. 179 Nr. 6
Ubg 2012 S. 409 Nr. 6
QAAAE-08759

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