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Umsatzsteuerliche Behandlung zwischenbehördlicher Leistungsverrechnungen
Bezug:
Zu Ihrer Information übersende ich im Anhang das in Zusammenarbeit mit der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main aktualisierte Merkblatt über die Grundsätze der Umsatzbesteuerung des Landes Hessen als juristische Person des öffentlichen Rechts (Stand: Juli 2011; nebst Anlagen).
Das Merkblatt behandelt – wie bisher – nur Grundsatzfragen der Umsatzbesteuerung. Für darüber hinausgehende Einzelfragen bei Betrieben gewerblicher Art und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben des Landes Hessen sind weiterhin ausschließlich die jeweiligen Finanzämter zuständig (vgl. Tz. 9 des Merkblatts).
Schwerpunkte der Änderung des Merkblatts sind
die Darstellung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Zusammenspiel mit der Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und deren steuerliche Auswirkung auch auf die Kosten beim Wareneinkauf aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft (Tz. 4 des Merkblatts) sowie
die ab geltenden Ausführungen zu den grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Tz. 5 des Merkblatts).
In dem Merkblatt nicht dargestellt sind die Auswirkungen der (betr. Vermögensverwaltung), sowie