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Besteuerung von Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an Schiedsrichter
Die Frage nach der Besteuerung von Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten wurde bundeseinheitlich mit folgendem Ergebnis abgestimmt:
1. Qualifizierung der Einkünfte
1.1 Fußballschiedsrichter und ihre Assistenten
Zahlungen und Aufwandentschädigungen an Schiedsrichter und ihre Assistenten sind grundsätzlich als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) zu erfassen, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom Verband (DFB einschließlich der Landes- und Regionalverbände) bestimmt wird.
Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten, die darüber hinaus auch international für die UEFA oder die FIFA oder in anderen ausländischen Ligen (z. B. Stars-League-Katar) eingesetzt werden, erzielen hingegen aus ihrer gesamten Schiedsrichtertätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Für die Einkünftequalifikation ist entscheidend, ob ein internationaler Einsatz für einen weiteren Verband stattgefunden hat. Aus diesem Grund erzielen Schiedsrichter oder Schiedsrichter-Assistenten erstmalig gewerbliche Einkünfte bei Nominierung durch einen weiteren Verband und Leitung eines Spiels für diesen Verband. Ein Verzicht des Schiedsrichters oder des Assistenten auf die Leitu...