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BGH Urteil v. - I ZR 137/10

Gesetze: § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 6 MarkenG, § 24 Abs 1 MarkenG, § 30 Abs 3 MarkenG, Art 34 AEUV, Art 36 AEUV

Markenverletzungsstreit: Beweislastumkehr zu den Voraussetzungen der Erschöpfung; Reichweite der Zustimmung des Markeninhabers zur Klage des Lizenznehmers - CONVERSE II

Leitsatz

CONVERSE II

1. Eine Umkehr der Beweislast zu den Voraussetzungen der Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG setzt eine tatsächliche Gefahr der Abschottung der Märkte der Mitgliedstaaten durch den Markeninhaber voraus. Die tatsächliche Gefahr einer Marktabschottung kann ausgeschlossen sein, wenn der in der Lieferkette zwischen Markeninhaber und Drittem stehende Zwischenhändler aus dem Vertriebssystem des Markeninhabers ausgeschieden ist.

2. Die Zustimmung des Markeninhabers zur Klage des Lizenznehmers wegen Verletzung der Marke nach § 30 Abs. 3 MarkenG enthält nicht regelmäßig auch eine konkludente materiell-rechtliche Einziehungsermächtigung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1165 Nr. 19
RIW 2012 S. 491 Nr. 7
YAAAE-08992

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