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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 4952/10

Leitsatz

Leitsatz:

Das Versicherungsprinzip bzw. Äquivalenzprinzip steht der Nacherhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung beim Arbeitgeber auch dann nicht entgegen, wenn der Versicherte in Unkenntnis einer Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2012 S. 3842
VAAAE-09015

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