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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 5 KR 52/11

Gesetze: SGB V § 115a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 1; SGB V § 39

Leitsatz

Leitsatz:

Allein die Verordnung von Krankenhausbehandlung durch einen Vertragsarzt löst noch keinen Vergütungsanspruch des Krankenhauses für eine vorstationäre Behandlung aus. Es muss darüber hinaus ein medizinisch geeigneter Fall vorliegen. Das bedeutet im Falle von § 115a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. 1. Alt. SGB V, dass die gute Möglichkeit bestehen muss, dass die vorstationäre in eine vollstationäre Krankenhausbehandlung mündet, d. h. diese muss konkret und ernsthaft im Raume stehen.

Fundstelle(n):
LAAAE-09053

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