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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 5 R 76/11

Gesetze: SGB VI § 48 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b

Leitsatz

Leitsatz:

Eine rentenberechtigende Übergangszeit im Sinne des § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b SGB VI setzt voraus, dass der sich daran anschließende Ausbildungsabschnitt anspruchsbegründend ist.

Fundstelle(n):
ZAAAE-09057

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