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BFH Beschluss v. - I B 34/11

Gesetze: GewStG § 3 Nr. 20 Buchstabe c, GewStG § 8 Nr. 5, GewStG § 9 Nr. 2a

Hinzurechnung von Gewinnausschüttungen auch bei Gesellschaften mit steuerbefreiten Tätigkeiten (hier: Betrieb von Altenheimen)

Leitsatz

1. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags werden auch Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft, die wegen ihrer Tätigkeit steuerbefreit ist, gemäß § 8 Nr. 5 GewStG 2002 dem Gewinn hinzugerechnet.
2. Die beschränkt persönliche bzw. sachliche Steuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG 2002, die den konkreten Betreiber einer dort genannten Einrichtung begünstigt, entwickelt keine "Fernwirkung", wonach sie einem nicht entsprechend begünstigten Ausschüttungsempfänger zugute käme.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1175 Nr. 7
GmbHR 2012 S. 700 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2012 S. 493
IAAAE-09067

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