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Oberfinanzdirektion Münster - S 3132a – 7 – St 26 – 35

BewG § 51a;
Bewertung gemeinschaftlicher Tierhaltungen
Anwendung des Umrechnungsschlüssels für Tierbestände in Vieheinheiten (Anlage 1 zu § 51 BewG)

Der (II R 45/07, BStBl 2009 II, S. 808) die Bewertung gemeinschaftlicher Tierhaltungen nach § 51a BewG im Einzelertragswertverfahren unter Anwendung des Erlass u. a. grundsätzlich für rechtswidrig erklärt.

Mit gleichem Urteil ist entschieden, dass die Umrechnung der Tierbestände in Vieheinheiten ausschließlich gemäß Anlage 1 zum BewG (alte Fassung BewG 1964) erfolgen darf. Der durch die Verwaltung mittels R 13.2 EStR erweiterte VE-Schlüssel darf nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen angewendet werden.

Die Bewertung gemeinschaftlicher Tierhaltungen wurde deshalb durch gleichlautende Erlasse vom ( BStBl 2011 I, S. 939) neu geregelt. Hierbei wird zwischen zwei Betriebstypen unterschieden:

  1. Tierhaltungsgemeinschaften, die über Eigentum an landwirtschaftlich genutzten Flächen verfügen und diese selbst bewirtschaften (hierzu zählen nicht die Hof- und Gebäudeflächen):

    Nach Tz. 3 Abs. 2 erfolgt die Bewertung einer Tierhaltungsgemeinschaft mit selbst bewirtschafteten Eigentumsflächen im vergleichenden Verfahren nach § 37 Abs. 1 BewG unter Berücksichtigung der in § 41 BewG geregelten Ab- und Zuschläge. Daraus folgt, dass bei der Überschreitung der einschlägigen Grenzen ein Zuschlag für den Überbestand an Vieh fest...

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