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BAG Urteil v. - 5 AZR 457/10

Gesetze: § 4 Abs 1 S 2 TzBfG, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 308 Nr 4 BGB, § 4 Abs 1 S 1 TzBfG

Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

Leitsatz

1. Eine Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung entsprechend dem pro-rata-temporis-Grundsatz des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG schließt eine sonstige Benachteiligung iSd. Satzes 1 nicht aus.

2. Droht einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Laufe des Vertragsverhältnisses aufgrund unterschiedlicher Vertragsgestaltung des Arbeitgebers bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten eine schlechtere Behandlung, ist der Arbeitgeber nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG verpflichtet, den Teilzeitbeschäftigten so zu stellen, dass eine schlechtere Behandlung unterbleibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1342 Nr. 21
DB 2012 S. 1516 Nr. 26
NJW 2012 S. 10 Nr. 23
NJW 2012 S. 2217 Nr. 30
OAAAE-09386

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