Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VIII ZR 202/11

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 314 BGB, § 326 Abs 1 BGB

Energielieferungsvertrag: Wirksamkeit der Klausel in einem Sonderkundenvertrag über die Grenzen der Lieferungspflicht des Stromversorgungsunternehmens

Leitsatz

Die von einem Stromversorgungsunternehmen in Sonderkundenverträgen gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel

"10. Wann ist Y.     nicht zur Lieferung verpflichtet?

Y.     trifft die ihr möglichen Maßnahmen, um Sie am Ende des Netzanschlusses mit Strom zu beliefern. Bei Störungen des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist Y.     jedoch von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn Y.     an der Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung Y.     nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist."

schließt weder die sich für den Kunden aus § 326 Abs. 1 BGB ergebenden Rechtsfolgen noch dessen Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB aus. Sie enthält daher keine unangemessene Benachteiligung des Kunden (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) und ist auch nicht intransparent im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1230 Nr. 20
NJW-RR 2012 S. 1333 Nr. 21
WM 2012 S. 2069 Nr. 43
ZIP 2012 S. 1036 Nr. 21
ZIP 2012 S. 5 Nr. 20
MAAAE-09407

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank