Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - VI ZB 49/11

Gesetze: § 233 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfung der Faxnummer des Empfangsgerichts bei Telefax-Übermittlung fristgebundener Schriftsätze

Leitsatz

Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax ist grundsätzlich durch einen Abgleich des Sendeberichts mit einem aktuellen Verzeichnis oder einer anderen geeigneten Quelle sicherzustellen, dass die angewählte Telefax-Nummer derjenigen des angeschriebenen Gerichts entspricht.

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 1383 Nr. 24
NJW 2012 S. 8 Nr. 22
NJW-RR 2012 S. 744 Nr. 12
VAAAE-09417

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank