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BSG Urteil v. - B 5 R 2/11 R

Gesetze: § 7 Abs 1 AAÜG vom , Anl 2 Nr 4 AAÜG, Anl 6 AAÜG, AAÜGÄndG 2, § 128 Abs 1 SGG, § 163 SGG, § 164 Abs 2 S 1 SGG

(Sonderversorgungssystem des ehemaligen MfS/AfNS - Begrenzung der Entgelte nach § 7 AAÜG)

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Gewährung einer höheren Rente ohne Begrenzung ihrer während der Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) erzielten Arbeitsentgelte nach § 7 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) iVm dessen Anlage 6.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:141211UB5R211R0

Fundstelle(n):
WAAAE-09447

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