Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während eines Urlaubssemesters - abstrakte Förderungsfähigkeit nach BAföG - organisatorische Zugehörigkeit zur Hochschule und tatsächliches Betreiben des Studiums
Leitsatz
Ein Student ist während eines Urlaubssemesters dann nicht von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 ausgeschlossen, wenn er in dieser Zeit entweder aus organisationsrechtlichen Gründen der Hochschule nicht mehr angehört oder die organisationsrechtliche Zugehörigkeit zwar weiterhin vorliegt, er sein Studium jedoch tatsächlich nicht betreibt.