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BSG Urteil v. - B 4 AS 102/11 R

Gesetze: § 7 Abs 5 S 1 SGB 2, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 BAföG, § 2 Abs 5 S 1 BAföG, § 20 Abs 3 HSchulG SN 2008, § 26 Abs 1 S 1 BSHG

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während eines Urlaubssemesters - abstrakte Förderungsfähigkeit nach BAföG - organisatorische Zugehörigkeit zur Hochschule und tatsächliches Betreiben des Studiums

Leitsatz

Ein Student ist während eines Urlaubssemesters dann nicht von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 ausgeschlossen, wenn er in dieser Zeit entweder aus organisationsrechtlichen Gründen der Hochschule nicht mehr angehört oder die organisationsrechtliche Zugehörigkeit zwar weiterhin vorliegt, er sein Studium jedoch tatsächlich nicht betreibt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:220312UB4AS10211R0

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 8 Nr. 25
RAAAE-09453

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