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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 R 351/08

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob zugunsten des Klägers ein weiterer Zeitraum als Zeit der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz mit den dabei erzielten Entgelten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) festzustellen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
YAAAE-09588

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