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BFH Beschluss v. - X S 1/12

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 62 Abs. 4, FGO § 133a

Keine richterliche Hinweispflicht auf die fehlende Erfolgsaussicht bei einem rechtskundig vertretenen Beteiligten; Vertretungszwang für die Erhebung einer Anhörungsrüge; keine Gerichtsgebühr bei Entscheidung über die Gegenvorstellung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1149 Nr. 7
MAAAE-09660

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