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BFH Beschluss v. - II B 65/11

Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Kein wirtschaftliches Eigentum des Wohnungsrechtsinhabers bei Bestellung eines lebenslangen dinglichen Wohnrechts

Leitsatz

1. Die Bestellung eines lebenslangen dinglichen Wohnungsrechts an einem im Eigentum eines anderen stehenden bebauten Grundstücks führt nicht zum wirtschaftlichen Eigentum des Wohnungsrechtsinhabers.
2. Im Fall der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs geht das wirtschaftliche Eigentum auch dann zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf den Erwerber über, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert worden ist.
3. Wirtschaftliches Eigentum eines dinglich Nutzungsberechtigten wird nicht dadurch begründet, dass dieser während der Dauer des Nutzungsrechts die öffentlichen Abgaben zu tragen hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1094 Nr. 7
EStB 2012 S. 212 Nr. 6
StBW 2012 S. 486 Nr. 11
AAAAE-09664

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