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BFH Urteil v. - IX R 16/11

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 2, EStG § 21, EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Ausbau eines Erdtanks im Zuge einer nicht steuerbaren Veräußerung keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

Aufwendungen für die Beseitigung eines seit längerem nicht mehr genutzten Erdtanks anlässlich der Veräußerung des bis dahin vermieteten Grundstücks auf Verlangen des Käufers und nach Übergang des wirtschaftlichen Eigentums sind nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1108 Nr. 7
BFH/PR 2012 S. 368 Nr. 11
EStB 2012 S. 211 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 22/2012 S. 1803
StBW 2012 S. 484 Nr. 11
TAAAE-09675

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