Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 103/11

Gesetze: AO § 222

Abgabenordnung: Voraussetzungen für eine Verrechnungsstundung

Leitsatz

Eine erhebliche Härte im Sinne von § 222 AO ist nur dann gegeben, wenn der Gegenanspruch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht und in absehbarer Zeit fällig werden wird; d. h. zur Zeit der Steuereinziehung muss der Gegenanspruch bereits nach Grund und Höhe rechtlich wie tatsächlich schlüssig belegt sein und in naher Zeit fällig werden.

Fundstelle(n):
OAAAE-09749

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank