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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 9 AS 405/10

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin und Berufungsklägerin verpflichtet ist, dem Beklagten und Berufungsbeklagten Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) zu erteilen.

Fundstelle(n):
RAAAE-09910

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