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BFH Urteil v. - I R 36/11

Gesetze: DBA Schweiz Art. 15 Abs. 3, DBA Schweiz Art. 15 Abs. 4, DBA Schweiz Art. 24 Abs. 1 Nr. 1

Keine Fiktion des Arbeitsorts für Arbeitnehmer an Bord von Binnenschiffen schweizerischer Unternehmen

Leitsatz

1. Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DBA-Schweiz enthält für Arbeitnehmer an Bord von Binnenschiffen schweizerischer Unternehmen nicht die Fiktion, wonach ihre Arbeit ungeachtet des tatsächlichen Aufenthaltsorts des Schiffes stets als i.S. von Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz "in der Schweiz ausgeübt" gilt.
2. Das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats wird von Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DBA-Schweiz nicht berührt.
3. Aus Art. 15 Abs. 3 Satz 2 DBA-Schweiz ergibt sich kein ausschließliches Besteuerungsrecht der Schweiz.
4. Der Regelungszusammenhang des Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz enthält - im Gegensatz zu Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz - keine Anhaltspunkte dafür, dass der räumliche Anknüpfungspunkt der Besteuerungszuständigkeit zugleich als Tätigkeitsort i.S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz anzusehen ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1138 Nr. 7
HFR 2012 S. 823 Nr. 8
CAAAE-09980

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