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BFH Urteil v. - V R 45/10

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2

Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren Gesellschaftern nur gemeinsam die Anteilsmehrheit an Besitz- und Betriebsgesellschaft zusteht

Leitsatz

Verfügen mehrere Gesellschafter nur gemeinsam über die Anteilsmehrheit an einer GmbH und einer Personengesellschaft, ist die GmbH nicht finanziell in die Personengesellschaft eingegliedert.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1184 Nr. 7
GmbHR 2012 S. 811 Nr. 14
UStB 2012 S. 192 Nr. 7
VAAAE-09991

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