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BFH Beschluss v. - IX B 14/12

Gesetze: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 23 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

Leitsatz

1. Es ist ernstlich zweifelhaft i.S. des § 69 FGO, ob es sich bei den gemäß § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG im Rahmen der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften zu berücksichtigenden Abschreibungs- bzw. Absetzungsbeträgen - ggf. anteilig - um (typisierte) "Wertzuwächse" i.S. der Rechtsprechung des BVerfG handelt und der Steuerpflichtige zudem darauf vertrauen durfte, diese - ggf. anteilig - steuerfrei vereinnahmen zu können.
2. Zweifelhaft ist auch, auf welcher Rechtsgrundlage die in Ziff. II. 1 des , 2010/1015920 (BStBl 2011 I S. 14) vorgegebene Vereinfachungsregelungen beruht, welche eine lineare Wertentwicklung der veräußerten Wirtschaftsgüter des Privatvermögens unterstellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1130 Nr. 7
KÖSDI 2012 S. 18046 Nr. 9
ZAAAE-09994

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