1. Es ist ernstlich zweifelhaft i.S. des § 69 FGO, ob es sich bei den gemäß § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG im Rahmen der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften zu berücksichtigenden Abschreibungs- bzw. Absetzungsbeträgen - ggf. anteilig - um (typisierte) "Wertzuwächse" i.S. der Rechtsprechung des BVerfG handelt und der Steuerpflichtige zudem darauf vertrauen durfte, diese - ggf. anteilig - steuerfrei vereinnahmen zu können. 2. Zweifelhaft ist auch, auf welcher Rechtsgrundlage die in Ziff. II. 1 des , 2010/1015920 (BStBl 2011 I S. 14) vorgegebene Vereinfachungsregelungen beruht, welche eine lineare Wertentwicklung der veräußerten Wirtschaftsgüter des Privatvermögens unterstellt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 1130 Nr. 7 KÖSDI 2012 S. 18046 Nr. 9 ZAAAE-09994