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BAG Urteil v. - 6 AZR 691/10

Gesetze: § 4 Abs 5 TVG, Anl 1a Teil II Abschn N UAbschn I ProtNot 3 BAT, § 1 TVG, § 5 Abs 1 TVÜ-Bund, § 5 Abs 2 S 3 TVÜ-Bund, § 6 Abs 1 S 2 TVÜ-Bund

Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage - § 6 TV UmBw

Leitsatz

Die Funktionszulage Schreibdienst nach der seit nachwirkenden Protokollnotiz Nr. 3 zu Teil II Abschn. N Unterabschn. I der Anlage 1a zum BAT (Protokollnotiz Nr. 3) ist kein Entgelt aus der bisherigen Tätigkeit iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw, das dem anspruchsberechtigten Arbeitnehmer iSv. § 6 Abs. 1 Satz 1 TV UmBw zugestanden hat. Der Anrechnungsausschluss des § 6 Abs. 3 Satz 4 Buchst. b TV UmBw gilt deshalb nicht. Stufensteigerungen oder allgemeine tarifliche Entgelterhöhungen können auf die Funktionszulage Schreibdienst angerechnet werden, wenn die Anrechnung nicht einzelvertraglich ausgeschlossen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1536 Nr. 24
KAAAE-10218

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