Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 14 AS 101/11 R

Gesetze: § 9 Abs 1 SGB 2 vom , § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 11 Abs 3 S 2 SGB 2 vom , § 12 Abs 1 SGB 2, § 1922 Abs 1 BGB, § 2 Abs 4 S 1 AlgIIV 2008 vom , § 2 Abs 4 S 3 AlgIIV 2008 vom , § 4 AlgIIV 2008 vom

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen - Erbschaft - Berücksichtigung als Einkommen bei Erbfall nach Antragstellung - Anrechnung ab Zufluss des Geldbetrages aus der Erbschaft - einmalige Einnahme - Aufteilung auf einen angemessenen Zeitraum - keine Änderung der Einkommenszuordnung ohne Unterbrechung der Hilfebedürftigkeit

Leitsatz

1. Der Zeitpunkt des Erbfalls ist maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Erbschaft Einkommen oder Vermögen ist.

2. Als Einkommen zu berücksichtigen ist die Erbschaft ab dem Zeitpunkt, in dem sie als "bereite Mittel" zur Verfügung steht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:250112UB14AS10111R0

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 2911 Nr. 39
NJW 2012 S. 8 Nr. 28
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2012 S. 714
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2013 S. 40
DAAAE-10268

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank