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BFH Beschluss v. - III B 187/10

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, SGB 2 § 10 Abs. 1 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 5

Kindergeld für ein Kind, das Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezieht und ein Kleinkind allein erzieht

Leitsatz

Es ist bereits geklärt i.S. des § 115 Abs. 2 FGO, dass der Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nicht dazu führt, dass das Kind als arbeitsuchend gemeldet anzusehen ist, und dass erwerbsfähige Hilfeempfänger zwar eine Obliegenheit zur Arbeitsuche (§ 2 SGB II) trifft, diese sich indes auf die zumutbare Arbeit beschränkt. Zudem ist geklärt, dass die für die Grundsicherung für Arbeit zuständige Stelle trotz Zahlung von ALG II keine Vermittlung als Leistung zur Eingliederung erbringt, wenn dem Hilfeempfänger eine Arbeitsaufnahme aufgrund seiner familiären Situation nicht zumutbar ist und dieser eine Vermittlung auch nicht von sich aus beansprucht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1104 Nr. 7
TAAAE-10322

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