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BFH Urteil v. - IV R 13/08

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Beteiligung eines Mitunternehmers an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

Leitsatz

1. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II ist anzunehmen, wenn die dem Mitunternehmer gehörenden Wirtschaftsgüter zur Begründung oder Stärkung seiner Beteiligung eingesetzt werden; ein solches Wirtschaftsgut kann auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein.
2. Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann die Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft dadurch stärken, dass sie für das Unternehmen der Personengesellschaft wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft kann auch dadurch gestärkt werden, dass das Wirtschaftsgut der Mitunternehmerstellung des Gesellschafters dient.
3. Ist ein Mitunternehmer gleichzeitig an mehreren Kapitalgesellschaften beteiligt, ist für Qualifikation der Beteiligungen als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II auf die einzelne Beteiligung abzustellen.
4. Eine einzelne Kapitalbeteiligung führt jedenfalls dann nicht zu notwendigem Sonderbetriebsvermögen II, wenn sich erst aus der Zusammenschau aller bzw. mehrerer Kapitalbeteiligungen eines Mitunternehmers deren überragende Bedeutung für die Personengesellschaft ergibt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1112 Nr. 7
EStB 2012 S. 258 Nr. 7
GmbH-StB 2012 S. 201 Nr. 7
GmbHR 2012 S. 1019 Nr. 18
KÖSDI 2012 S. 18081 Nr. 10
StBW 2012 S. 580 Nr. 13
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2012 S. 524
XAAAE-10325

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