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BFH Beschluss v. - IX B 7/12

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1161 Nr. 7
MAAAE-10333

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