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BFH Urteil v. - VII R 27/10

Gesetze: VwVfG § 48 Abs. 1

Keine nachträgliche Überprüfung bestandskräftiger unionsrechtswidriger Bescheide ohne vorherige Ausschöpfung des Rechtswegs

Leitsatz

Eine Überprüfung bestandskräftiger, nachträglich als unionsrechtswidrig erkannter Entscheidungen nach dem Ermessen der Verwaltungsbehörde ist nicht auch dann geboten, wenn der betreffende Bescheid wegen vermeintlich geklärter Rechtslage nicht zur Überprüfung des in letzter Instanz entscheidenden nationalen Gerichts gestellt worden ist. Weder § 48 VwVfG noch das Unionsrecht verbieten es der Verwaltungsbehörde, eine nachträgliche Änderung eines solchen Bescheides deshalb abzulehnen, weil der Betroffene diesen habe bestandskräftig werden lassen, ohne die Entscheidung des letztinstanzlich entscheidenden nationalen Gerichts einzuholen.

Fundstelle(n):
AO-StB 2012 S. 199 Nr. 7
BB 2012 S. 1505 Nr. 24
BFH/NV 2012 S. 1257 Nr. 7
BFH/PR 2012 S. 331 Nr. 9
DStRE 2012 S. 968 Nr. 15
HFR 2012 S. 904 Nr. 8
KÖSDI 2012 S. 17932 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2012 S. 1884
RIW 2012 S. 496 Nr. 7
StB 2012 S. 222 Nr. 7
StBW 2012 S. 533 Nr. 12
StBW 2012 S. 551 Nr. 12
BAAAE-10341

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