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BGH Beschluss v. - KVR 95/10

Gesetze: § 19 Abs 2 S 2 GWB, § 19 Abs 3 S 2 GWB, § 37 Abs 1 Nr 1 GWB

Zusammenschlusskontrolle: Vorliegen eines einheitlichen Zusammenschlusses bei Erwerb mehrerer verselbstständigter Vermögensgegenstände; Entkräftung der Oligopolvermutung – Total/OMV

Leitsatz

Total/OMV

1. Für die Frage, ob der Erwerb mehrerer verselbstständigter Vermögensgegenstände eines Unternehmens einen einheitlichen Zusammenschluss im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB darstellt, ist maßgeblich, ob der Vermögenserwerb bei wirtschaftlicher Betrachtung ein einheitlicher Vorgang ist, der geeignet ist, die Marktstruktur zu beeinflussen.

2. Die indizielle Bedeutung von Marktstrukturmerkmalen, die eine enge Reaktionsverbundenheit der Mitglieder eines Oligopols erwarten lassen, für eine gemeinsame Marktbeherrschung kann dadurch entkräftet werden, dass tatsächlich wesentlicher Wettbewerb stattfindet. Die Bewertung des tatsächlichen Marktgeschehens muss aber die strukturellen Bedingungen beachten, unter denen es sich vollzieht und die seine ökonomische Beurteilung beeinflussen können.

3. Ist das beobachtete Verhalten der Mitglieder eines Oligopols mehrdeutig, vermag dies die aufgrund der Marktstrukturanalyse begründete Annahme eines einheitlichen Verhaltens unter Ausschluss wesentlichen Wettbewerbs jedenfalls im Anwendungsbereich der Oligopolvermutungen des § 19 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht in Frage zu stellen.

Fundstelle(n):
AG 2012 S. 502 Nr. 13
BB 2011 S. 3074 Nr. 50
BB 2012 S. 1421 Nr. 23
WM 2012 S. 2111 Nr. 44
YAAAE-10812

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