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BGH Urteil v. - VI ZR 144/11

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG

Haftung des Betreibers eines Informationsportals für die Veröffentlichung mittels RSS-Feeds bezogener Nachrichten; Pflicht zur Verhinderung zukünftiger Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Leitsatz

1. Der Betreiber eines Informationsportals, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien (hier: RSS-Feeds) ins Internet stellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist erst verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.

2. Weist ein Betroffener den Betreiber eines solchen Informationsportals auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Inhalt einer in das Portal eingestellten Nachricht hin, kann der Betreiber des Portals als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1485 Nr. 24
NJW 2012 S. 2345 Nr. 32
NJW 2012 S. 6 Nr. 25
XAAAE-10821

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