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BGH Urteil v. - II ZR 152/10

Gesetze: § 128 S 1 HGB, § 130 Abs 1 HGB, § 488 Abs 1 S 2 BGB

Kapitalanlagegesellschaft: Quotale Haftung der Gesellschafter eines in Form einer GbR betriebenen geschlossenen Immobilienfonds für Darlehensschulden der GbR; Aufklärungspflichten der objektfinanzierenden Bank gegenüber den Gesellschaftern

Tatbestand

Der Beklagte zu 1 (im Folgenden: Beklagter) ist Gesellschafter der D.      Grundstücksgesellschaft b.R. (im Folgenden: GbR), einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Zweck der Gesellschaft war die Errichtung und anschließende Verwaltung einer Wohnanlage in Ausübung eines Erbbaurechts an dem Grundstück D.     in B.    . Der Beklagte ist der GbR auf der Grundlage eines Prospekts mit einem Kapitalanteil von 3,4698 % beigetreten. Seine Beitrittserklärung wurde am 4. Oktober 1993 angenommen.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2012 S. 2128
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2012 S. 567
ZAAAE-10829

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