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BGH Urteil v. - IV ZR 193/10

Gesetze: Art 8 EGV 44/2001, Art 12 Abs 1 EGV 44/2001, Art 35 EGV 44/2001, § 195 BGB, § 199 BGB, § 12 Abs 1 aF VVG, § 425 CompA GBR 1985

Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen: Anerkennungsfähigkeit eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs aus vorvertraglichem Verschulden

Tatbestand

Die Kläger machen gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche anlässlich des Abschlusses einer englischen Rentenversicherung mit Überschussbeteiligung geltend.

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Fundstelle(n):
AAAAE-10833

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