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BGH Urteil v. - VI ZR 196/11

Gesetze: § 249 BGB, § 823 Abs 1 BGB

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung der Unfallschäden gegenüber dem Kaskoversicherer

Leitsatz

Zur Frage, ob der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte vom Ersatzpflichtigen die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung der Unfallschäden gegenüber seinem Kaskoversicherer verlangen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 2194 Nr. 30
NWB-Eilnachricht Nr. 25/2012 S. 2050
KAAAE-10873

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