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BSG Urteil v. - B 4 AS 77/11 R

Gesetze: § 16 Abs 1 S 2 SGB 2 vom , § 421g Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 421g Abs 1 S 4 SGB 3 vom , § 421g Abs 2 SGB 3 vom , § 421g Abs 3 Nr 4 SGB 3 vom , § 14 Abs 1 S 2 GewO, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermittlungsgutschein - Ausschluss des Vergütungsanspruchs eines privaten Vermittlers - fehlende rechtzeitige Anzeige der Arbeitsvermittlung als Gewerbegegenstand - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Der Zahlungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers aus einem Vermittlungsgutschein setzt den Nachweis der Anzeige des Gewerbegegenstands "Arbeitsvermittlung" voraus; die Anzeige des Gewerbegegenstands "Personal- und Unternehmensberatung" ist insoweit nicht ausreichend.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:160212UB4AS7711R0

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 20 Nr. 9
NJW 2012 S. 10 Nr. 32
CAAAE-10893

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