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BSG Urteil v. - B 4 AS 94/11 R

Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 11 Abs 1 S 2 SGB 2 vom , § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB 2 vom , § 7 Abs 5 S 1 SGB 2 vom , § 2 AFBG vom , § 10 Abs 1 S 1 AFBG vom , § 10 Abs 1 S 4 AFBG vom , § 10 Abs 2 AFBG vom , § 10 Abs 3 AFBG vom

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Leistungen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung nach AFBG - Anrechnung des Unterhaltsbeitrages mit Darlehensanteil - Maßnahmebeitrag als zweckbestimmte Einnahme - kein Leistungsausschluss bei Teilnahme an Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung

Leitsatz

Der Darlehensanteil des Unterhaltsbeitrags nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) ist bei Bemessung der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Einkommen zu berücksichtigen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:160212UB4AS9411R0

Fundstelle(n):
MAAAE-10894

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