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BGH Beschluss v. - IX ZB 176/11

Gesetze: § 13 InsVV, § 313 Abs 2 InsO

Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Vergütungszuschlag für Prüfung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen

Leitsatz

Der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren, der im Auftrag der Gläubigerversammlung Anfechtungsansprüche prüft und durchsetzt, erhält hierfür einen Zuschlag auf seine Vergütung, wenn sein Arbeitsaufwand erheblich war.

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 11 Nr. 28
DStR 2012 S. 11 Nr. 28
NJW 2012 S. 6 Nr. 25
WM 2012 S. 1135 Nr. 24
EAAAE-11082

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