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BGH Urteil v. - IX ZR 146/11

Gesetze: § 129 Abs 1 InsO, § 134 Abs 1 InsO

Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Aufwertung einer Insolvenzforderung zur Masseverbindlichkeit; Vertragsübernahme als unentgeltliche Leistung

Leitsatz

1. Eine mittelbare objektive Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, wenn durch die angefochtene Rechtshandlung eine Forderung des Anfechtungsgegners, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bloße Insolvenzforderung gewesen wäre, zur Masseverbindlichkeit aufgewertet wird.

2. Eine Vertragsübernahme kann als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein.

3. Ob eine Vertragsübernahme unentgeltlich ist, ist grundsätzlich nach dem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in dem übernommenen Vertrag zu beurteilen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 1374 Nr. 24
DStR 2012 S. 12 Nr. 27
NJW 2012 S. 8 Nr. 33
NJW-RR 2012 S. 1513 Nr. 24
WM 2012 S. 1131 Nr. 24
ZIP 2012 S. 1183 Nr. 24
SAAAE-11086

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