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BGH Urteil v. - V ZR 71/11

Gesetze: § 204 Abs 1 Nr 7 BGB vom

Verjährungshemmung durch Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens in einem Übergangsfall

Leitsatz

Die Verjährung wird auch dann gehemmt, wenn am aufgrund eines dem Antragsgegner zugestellten Antrags ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet und noch nicht beendet war.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 2263 Nr. 31
NJW 2012 S. 6 Nr. 25
WM 2013 S. 526 Nr. 11
DAAAE-11091

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