Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Nebeneinander von selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit - Einkünfte - Begriff des "zusätzlich" erzielten Einkommens - Bemessungszeitraum - steuerlicher Veranlagungszeitraum - Zeitaufwand - zeitlicher Umfang - Steuerbescheid - Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz
Auch wenn das Erwerbseinkommen des Elterngeldberechtigten vor der Geburt des Kindes ganz überwiegend aus nichtselbstständiger Arbeit stammt, ist das Arbeitsentgelt neben einem Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit iS des § 2 Abs 9 S 3 BEEG "zusätzlich" erzielt worden.