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BSG Urteil v. - B 10 EG 4/11 R

Gesetze: § 1 BEEG, § 2 Abs 1 S 2 BEEG, § 2 Abs 7 BEEG, § 2 Abs 8 BEEG, § 2 Abs 9 S 1 BEEG, § 2 Abs 9 S 3 Halbs 1 BEEG, Art 3 Abs 1 GG

Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Nebeneinander von selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit - Einkünfte - Begriff des "zusätzlich" erzielten Einkommens - Bemessungszeitraum - steuerlicher Veranlagungszeitraum - Zeitaufwand - zeitlicher Umfang - Steuerbescheid - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Auch wenn das Erwerbseinkommen des Elterngeldberechtigten vor der Geburt des Kindes ganz überwiegend aus nichtselbstständiger Arbeit stammt, ist das Arbeitsentgelt neben einem Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit iS des § 2 Abs 9 S 3 BEEG "zusätzlich" erzielt worden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:050412UB10EG411R0

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 8 Nr. 28
QAAAE-11107

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