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BSG Beschluss v. - B 13 R 347/10 B

Gesetze: § 46 SGB 6, § 105 SGB 6, § 216 StGB

Hinterbliebenenrente - vorsätzliche Tötung auf Verlangen des Versicherten durch die Witwe - Anspruchsausschluss

Leitsatz

Anspruch auf Hinterbliebenenrente hat nicht, wer den Tod des Versicherten durch eine vorsätzliche Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) herbeigeführt hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:170412BB13R34710B0

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 21 Nr. 25
AAAAE-11108

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