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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 8 SO 15/08

Die Klägerin begehrt als Leistungen der Eingliederungshilfe die Erstattung von Kosten für Behandlungen/Aufenthalte bei dem Dipl.-Psych. M. B. in D.-L. (B.-W.) und am Tomatis-Institut H. bzw. E., Kosten für therapeutisches Reiten, für in diesem Zusammenhang vorgenommene Fahrten bzw. solche zum therapeutischen Schwimmen, zu behinderungsbedingten Arzt- und Therapieterminen (auch für die Begleitperson bzw. die Ersatzperson bei deren Verhinderung) und von Kosten der Rechtsbeschaffung.

Fundstelle(n):
CAAAE-11168

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