Verlustausgleichsverbot für Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht
oder Tierhaltung mit Verfassungsrecht und Europarecht vereinbar;
Darlegungsvoraussetzungen einer Divergenzrüge; Verletzung der
Sachaufklärungspflicht
Leitsatz
Es ist bereits geklärt i.S.d. § 115 FGO, dass die Regelung des § 15 Abs. 4 EStG, wonach Verluste aus gewerblicher Tierhaltung weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen und auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden dürfen, mit der Verfassung vereinbar ist. Die Regelung verstößt auch nicht gegen das Recht der EG bzw. der EU.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 1313 Nr. 8 StBW 2012 S. 580 Nr. 13 StBW 2012 S. 725 Nr. 16 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2012 S. 643 WAAAE-11225