Betriebsbedingte Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung - alternative Beschäftigungsmöglichkeit - Sozialauswahl - keine Altersdiskriminierung durch Altersgruppenbildung
Leitsatz
Die gesetzliche Vorgabe in § 1 Abs 3 S 1 KSchG, das Lebensalter als eines von mehreren Kriterien bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen, und die durch § 1 Abs 3 S 2 KSchG eröffnete Möglichkeit, die Auswahl zum Zweck der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur innerhalb von Altersgruppen vorzunehmen, verstoßen nicht gegen das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und dessen Ausgestaltung durch die Richtlinie 2000/78/EG vom (juris: EGRL 78/2000).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2012 S. 1664 Nr. 26 BB 2012 S. 51 Nr. 1 DB 2012 S. 1445 Nr. 25 DStR 2012 S. 248 Nr. 5 ZIP 2011 S. 5 Nr. 51 ZIP 2012 S. 1623 Nr. 33 DAAAE-11655