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BAG Urteil v. - 9 AZR 461/10

Gesetze: § 1 Abs 1 TVG, § 7 Nr 4 BauRTV, § 7 Nr 2.2 BauRTV, § 133 BGB, § 157 BGB

Auslösungsanspruch nach § 7 Nr 4 BauRTV bei Verlegung des Betriebssitzes - Einstellungsort als maßgeblicher Bezugspunkt - Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung des Bezugspunkts

Tatbestand

Die Parteien streiten über tarifliche Auslösung.

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 1516 Nr. 26
HAAAE-11658

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