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BGH Urteil v. - I ZR 190/10

Gesetze: § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5a Abs 4 UWG, § 2 Nr 1 Pkw-EnVKV, Art 3 EGRL 29/2005, Art 4 EGRL 29/2005, Art 2 Nr 1 EGRL 94/1999, Art 2 Nr 2 EGRL 94/1999

Wettbewerbsverstoß bei der Internet-Verkaufswerbung für einen Vorführwagen: Energieverbrauchskennzeichnungspflicht und Begriff des „neuen Personenkraftwagen“ – Neue Personenkraftwagen

Leitsatz

Neue Personenkraftwagen

Das Verständnis des Begriffs "neue Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald nach dem Erwerb veräußert werden soll. Als objektiver Umstand eignet sich hierfür die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Angebots zum Verkauf. Bietet ein Händler ein Fahrzeug mit einer Laufleistung bis 1.000 Kilometer an, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug zum Zweck des Weiterverkaufs erworben hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1613 Nr. 26
BB 2012 S. 1887 Nr. 31
BB 2012 S. 66 Nr. 2
NJW 2012 S. 2276 Nr. 31
WM 2013 S. 998 Nr. 21
ZIP 2012 S. 5 Nr. 2
AAAAE-11669

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