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BGH Urteil v. - IX ZR 136/11

Gesetze: § 21 Abs 2 Nr 2 InsO, § 24 Abs 1 InsO, § 81 Abs 1 S 1 InsO

Insolvenzrechtliche Verfügungsbeschränkung: Eintritt des Verfügungserfolgs bei dinglicher Einigung und Stellung des Eintragungsantrags für eine Grundschuld

Leitsatz

Ist die dingliche Einigung erfolgt und der Eintragungsantrag gestellt, hindert die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts nicht den Eintritt des Verfügungserfolgs.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
NJW-RR 2012 S. 1257 Nr. 20
WM 2012 S. 1129 Nr. 24
ZIP 2012 S. 1256 Nr. 25
ZIP 2012 S. 5 Nr. 24
JAAAE-11679

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