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BGH Urteil v. - IX ZR 149/11

Gesetze: § 94 InsO, § 96 Abs 1 Nr 1 InsO

Insolvenzverfahren: Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzgläubigers bei Aufrechnung gegen eine Masseforderung

Leitsatz

Der Insolvenzgläubiger, der gegen eine Forderung der Masse aufrechnet, hat darzulegen und zu beweisen, dass die Aufrechnungslage schon im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestand.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 1505 Nr. 26
NJW 2012 S. 6 Nr. 28
NJW-RR 2012 S. 1517 Nr. 24
WM 2012 S. 1205 Nr. 25
ZIP 2012 S. 1254 Nr. 25
GAAAE-11680

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