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BGH Urteil v. - VI ZR 157/11

Gesetze: § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB

Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs

Leitsatz

Zur Einstandspflicht des Arztes für die Folgen eines Zweiteingriffs durch einen nachbehandelnden Arzt, der erforderlich wird, weil dem vorbehandelnden Arzt beim Ersteingriff ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 2024 Nr. 28
CAAAE-11706

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